Seit 1957 wurde erlaubt in Schulen, in denen viele deutschstämmige Schüler waren zusätzlichen Deutschunterricht als Muttersprache einzuführen. Allerdings nur im Kasachstan. Die Deutschen durften auch ihren Wohnort östlich von Ural frei wählen.
Es erschienen wieder 3 deutschsprachige Zeitungen. Es wurden in Altairegion, Kasachstan und Kirgisien Radiosendungen auf Deutsch gemacht. In Temirtau (Kasachstan) wurde der Deutsche Theater gegründet. Allerdings waren alle diese Medien so propagandageladen (Übersetzungen aus „Prawda“), dass die Menschen kaum Interesse daran zeigten.
Seit 1975 durften die Deutschen offiziell nach Deutschland in Rahmen der Familienzusammenführung umsiedeln. Diese Erlaubnis wurde aber nie veröffentlicht. Diejenigen, die davon doch erfahren haben und davon Gebrauch machen wollten, wurden an der Ausreise gehindert. Man empfand immer wieder Gründe um den Ausreisewilligen die Ausreise nicht zu gestatten.
Außerdem wurde an diese Menschen ein enormes moralisches Druck ausgeübt. Die Namen von Ausreisewilligen wurden veröffentlicht. In Zeitungsartikeln wurden diese Menschen als Heimatverräter bezeichnet. Wenn aber jemand hart blieb und die offiziellen Möglichkeiten, sie an Ausreise zu hindern ausgeschöpft wurden, wurden sie von der Arbeit gekündigt, die Kinder wurden aus der Schule verwiesen.
Diese Menschen konnten gar nichts verkaufen. Manchmal postierten sich vor ihrem Haus KGB- Mitarbeiter, die alle aufgeschrieben haben, die sich mit „Verrätern“ unterhielten. Deswegen haben nur sehr wenige Menschen von der Möglichkeit nach Deutschland zu kommen Gebrauch gemacht (von 1950- 1985 waren es etwa 150 000).
Seit 1972 dürften sich die Deutschen auch in westlichen Gebieten der Sowjetunion niederlassen, außer Moskau, Leningrad, Grenzgebieten und ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten.
1964 wurden die Deutschen teilweise rehabilitiert. Man nahm die Beschuldigung der Kollobaration zurück, die Bürgerrechte wurden aber nicht vollständig zurück gegeben. Deswegen spricht man von einer Teilrehabilitierung.
Außer Deutschen waren noch 20 andere Volksgruppen zwangsumgesiedelt und alle außer Deutschen durften in 60-er Jahren in ihre ursprüngliche Siedlungsgebiete zurück kehren. Die Krimtataren haben ihre Autonomie erst in 90-er Jahren zurückerhalten. Die Deutschen immer noch nicht.
Dann gab es weitere folgende Diskriminierungen: bis 1966 dürften die Deutschen, die in Umsiedlungsgebieten Kasachstans und Sibiriens lebten, nicht studieren und wurden nicht in die Armee einberufen. Später konnte man alles außer Jura, Pilot und Marinestudiums und nicht bei Militär- Polizei- oder Geheimdiensthochschulen studieren. Der höchst mögliche Verwaltungsposten für einen Deutschen war der Verwaltungsleiter eines Landbezirkes. Wenn einer oder andere als „Seiteneinsteiger“ bei Militär oder Polizei diente, war sein Höchstgrad- ein Major. Bei Geheimdiensten dürften die Deutschen gar nicht arbeiten.
Da Russland sich offiziell zum Nachfolger der Sowjetunion erklärt hat und diese Regelungen nicht offiziell abgeschafft worden sind, gelten sie aus juristischer Sicht immer noch.